Mit der Trägerschaft einer Kindertagesstätte sind diverse Aufgaben und Verantwortlichkeiten verbunden. Denn Kitas sind Unternehmen, die durch Gesetze und Richtlinien gebunden sind und ständigen Veränderungen ausgesetzt sind. Die gesetzlichen Vorschriften, medizinische Vorgaben sowie der Fachkräftemangel in der Branche erfordern häufig spontane und kreative Ideen, um Arbeitsstellen neu besetzen zu können.
Durch eine übergeordnete Trägerschaft ist eine professionelle und zentralisierte Begleitung der Kitas möglich. Die Kirchengemeinden können sich gemeinsam mit den Kitas somit auf die religionspädagogische Arbeit konzentrieren.
Superintendent Dr. Bernd Brauer fügt hinzu, dass „die vertrauensvolle Zusammenarbeit weit über die vertraglich geregelten Konditionen hinaus gilt“. Neben der auf dem Papier festgehaltenen Zusammenarbeit stehe vor allem die gemeinsame Arbeit von Mensch zu Mensch im Mittelpunkt.
Die Trägerschaft des Ev.-luth. Kirchenkreises umfasst nun 5 Einrichtungen.
Einen besonderen Dank richtet die Kirchengemeinde an Martin Berner, der federführend als Vorsitzender des KiTa-Ausschusses in den vergangen Jahren zur Entwicklung der Kita beigetragen hat. Zudem hat er mit außerordentlichem Engagement, viel Enthusiasmus und nicht zuletzt großem Zeitaufwand die Übergabe der Trägerschaft begleitet.